AGB

Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme Leistungen gelten die Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

Sämtliche Arbeiten werden fachmännisch, sachgemäß und schonend ausgeführt.

Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt unserer Entscheidung überlassen. Eine Fleckweggarantie wird nicht übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für ausreichend Licht, Strom für den Betrieb der Maschinen, sowie genügend warmes Wasser für die Ausführung der Arbeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Mängelrügen i.S.d.§ 633 ff BGB müssen binnen einer Woche nach Ausführung des Reinigungsgutes unter dessen Vorlegung vorgebracht werden.

Insoweit wir als Auftragnehmer auf Schadenersatz haften, erstreckt sich diese Haftung nur auf den Zeitwert des Reinigungsgutes zum Zeitpunkt der Übergabe an uns, es sei denn, dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Für Schäden am Reinigungsgut, die durch nicht offenkundige Beschaffenheit verursacht werden, (z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichen Kleber, ungenügende Festigkeit des Gewebes oder der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Wellenbildung bei lose verlegten Teppichböden, Einlaufen, frühere nachweislich unsachgemäße Behandlung usw.) wird seitens des Auftragnehmers keine Verantwortung übernommen.
Insbesondere entfällt jede Haftung für auftretende Verspannungen und Verwerfungen oder in Bezug auf Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, es sei denn, dass diese Um-stände offenkundig sind oder das Reinigungsgut entsprechend gekennzeichnet ist.

Die im Auftrag angegebene Arbeiten sind sofort nach Durchführung in bar zu bezahlen. Eine unbare Zahlung bedarf jedoch immer einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 5 Werktagen fällig.

Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz des Auftragnehmers.